Kanzlei Veritas Lausanne

Über die Kanzlei

Veritas — Recht mit Verantwortung

Seit mehr als 15 Jahren begleiten wir Menschen in familiären Rechtsangelegenheiten. Unser Ansatz ist sachlich, verständnisvoll und stets an Ihren Interessen ausgerichtet.

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Unsere Geschichte

Eine Kanzlei, die aus dem Verständnis für Menschen entstanden ist

Veritas wurde in Lausanne gegründet mit dem Ziel, juristische Unterstützung im Familienrecht zugänglicher und menschlicher zu gestalten. Der Name steht für das, was wir unseren Mandantinnen und Mandanten schulden: Klarheit und Wahrhaftigkeit — auch wenn die Wahrheit komplex ist.

Familiäre Rechtsangelegenheiten berühren die empfindlichsten Bereiche des Lebens. Scheidungen, Obhutsfragen oder Schutzmaßnahmen für Angehörige verlangen nicht nur juristisches Können — sie verlangen Fingerspitzengefühl. Diese Überzeugung prägt unsere tägliche Arbeit.

Von unserem Büro an der Rue du Grand-Pont in Lausanne aus betreuen wir Mandantinnen und Mandanten aus der ganzen Romandie. Wir arbeiten auf Deutsch und Französisch und kennen die schweizerischen Rechtsstrukturen auf kantonaler wie auf Bundesebene.

2009

Gründungsjahr

450+

Begleitete Mandate

Unsere Mission

Menschen in belastenden Lebenssituationen eine verlässliche juristische Orientierung zu bieten — klar, ehrlich und ohne unnötigen Druck.

Unsere Werte

  • Vertraulichkeit in jedem Gespräch
  • Respekt vor der Komplexität familiärer Situationen
  • Transparente Kommunikation über Kosten und Abläufe
  • Lösungsorientiertes Denken, auch bei Widersprüchen

Unsere Arbeitssprachen

Deutsch · Français


Das Team

Die Menschen hinter Veritas


MF

Martine Fontaine

Rechtsanwältin, Gründerin

Spezialisierung auf Scheidungsrecht und Kinderrecht. Über 18 Jahre Erfahrung im Familien- und Erbrecht in der Westschweiz.

PB

Philippe Burri

Rechtsanwalt

Schwerpunkt Vormundschaftsrecht und Schutzmaßnahmen. Besonderes Engagement für Fälle, die Seniorinnen, Senioren und Minderjährige betreffen.

SK

Sandra Käser

Rechtsanwältin

Erfahrung in Unterhalts- und Güterrechtsfragen sowie in der Begleitung von Erst- und Folgekonsultationen für Klienten in schwierigen Übergangsphasen.


Qualität & Standards

Womit wir uns in unserer Arbeit verpflichten


Anwaltliche Schweigepflicht

Alle Informationen, die Sie uns anvertrauen, unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht gemäss schweizerischem Anwaltsrecht.

Zulassung nach Kantonalrecht

Alle Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei sind im Kanton Waadt zugelassen und im kantonalen Anwaltsregister eingetragen.

Transparente Kommunikation

Wir informieren Sie laufend über den Stand Ihres Falls — verständlich, ohne Fachjargon, und immer wenn es relevante Entwicklungen gibt.

Honorarklarheit

Bevor ein Mandat beginnt, legen wir gemeinsam die Honorarstruktur fest. Keine Überraschungen auf der Rechnung.

Datenschutz (DSG)

Die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten erfolgt gemäss dem revidierten Datenschutzgesetz der Schweiz (revDSG). Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Fortlaufende Weiterbildung

Das gesamte Team bildet sich regelmässig im Familien- und Zivilrecht weiter — um aktuelle Gesetzgebung und Praxis immer einbeziehen zu können.

Fachkompetenz

Familienrecht in der Schweiz — ein Bereich, der Erfahrung verlangt

Das schweizerische Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Lebensbereichen: Ehe, Trennung, Scheidung, Kinderrecht, Unterhalt, Güterrecht und Erbrecht. Diese Bereiche sind eng miteinander verknüpft und verlangen eine umfassende Sicht auf die persönliche Lebenssituation der Beteiligten.

In der Romandie kommen sprachliche und kulturelle Besonderheiten hinzu, die juristische Abläufe prägen. Die Kanzlei Veritas kennt den Waadtländer Rechtskontext aus langjähriger Praxis und ist mit den zuständigen Behörden und Gerichten vertraut.

Scheidungsverfahren nach Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) können einvernehmlich oder streitig geführt werden. Der Weg, der für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Im Gespräch erläutern wir die Unterschiede sachlich und helfen Ihnen, eine informierte Entscheidung zu treffen.

Schutzmaßnahmen und Vormundschaft fallen in der Schweiz in den Zuständigkeitsbereich der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Eine juristische Begleitung bei Anträgen und Gerichtsterminen kann dabei entscheidend sein — nicht um zu kämpfen, sondern um Ihre Interessen klar und verständlich zu vertreten.

Kontakt aufnehmen

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Eine erste Begegnung ist unverbindlich. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns — wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

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