Juristische Begleitung
Leistungen im Familienrecht
Drei klar definierte Angebote — jedes angepasst an eine bestimmte Phase oder Art von familienrechtlichem Bedarf. Wählen Sie, was Ihrer Situation entspricht.
Zur StartseiteUnser Ansatz
Wie wir arbeiten
Jedes Mandat beginnt mit einem aufmerksamen Zuhören. Bevor wir juristische Empfehlungen aussprechen, möchten wir verstehen, was Ihre Situation prägt — nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich. Erst dann erarbeiten wir gemeinsam einen Weg, der zu Ihnen passt.
Unsere Arbeit ist geprägt von Sorgfalt, nicht von Schnelligkeit. Wir gehen mit Bedacht vor, halten Sie über jeden relevanten Schritt informiert und sorgen dafür, dass Sie jederzeit das Heft in der Hand behalten.
Leistung 01
Umfassende Scheidungsvertretung
Diese Leistung umfasst die vollständige anwaltliche Vertretung in einem Scheidungsverfahren nach schweizerischem Zivilrecht (ZGB). Von der ersten Einreichung bis zur Rechtskraft des Urteils begleiten wir Sie durch alle Etappen — mit einem klaren Kommunikationsversprechen.
Leistungsumfang
- Klageerhebung oder Antragsstellung
- Verhandlung der Gütertrennung und Vermögensaufteilung
- Unterhalt und nachehelicher Ausgleich
- Schriftverkehr mit Gegenseite und Behörden
- Gerichtsvertretung in der Romandie
- Begleitung bis zur vollständigen Rechtskraft
Schritte im Verfahren
- 01 Sachverhaltserfassung und Dokumentensichtung
- 02 Strategiegespräch und Honorarvereinbarung
- 03 Einreichung und Verfahrensbeginn
- 04 Verhandlungen und Eingaben
- 05 Urteil und Nachbetreuung
Honorar
Ab CHF 1'800
Leistung 02
Vormundschaft & Schutzmaßnahmen
Diese Leistung richtet sich an Familien, die rechtliche Schutzmaßnahmen für minderjährige Kinder oder schutzbedürftige Erwachsene benötigen. Das Verfahren betrifft häufig auch die Zusammenarbeit mit der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde). Wir begleiten Sie dabei so, dass Ihre Interessen klar und sachlich vertreten werden.
Leistungsumfang
- Beurteilung der Ausgangssituation
- Vorbereitung und Einreichung des Antrags bei der KESB
- Vertretung bei Anhörungen und Behördengesprächen
- Begleitung bei laufenden Schutzmaßnahmen
- Überprüfung und Anpassung bestehender Massnahmen
Besonderheiten
Schutzmaßnahmen betreffen oft vulnerable Personen. Wir behandeln jeden solchen Fall mit besonderer Sensibilität und gehen nie über das hinaus, was die betroffene Person wirklich braucht.
Honorar
Ab CHF 1'200
Leistung 03
Erstberatung Familienrecht
Ein strukturiertes Einzel-Gespräch von 60 Minuten mit einer qualifizierten Anwältin oder einem qualifizierten Anwalt. Ziel ist nicht, ein Mandat einzuleiten, sondern Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation zu geben — damit Sie fundiert entscheiden können, wie Sie weiter vorgehen möchten.
Was im Gespräch behandelt wird
- Analyse Ihrer rechtlichen Ausgangslage
- Mögliche rechtliche Handlungsoptionen
- Realistischer Blick auf Zeitrahmen und Aufwand
- Klärung Ihrer offenen Fragen
- Empfehlung nächster Schritte — ohne Verpflichtung
Wichtiger Hinweis
Nach der Erstberatung entscheiden Sie frei, ob und wie Sie weitergehen möchten. Kein Druck, keine Folgeverpflichtung — das Gespräch ist ein eigenständiges Angebot.
Honorar
CHF 280 pauschal
Leistungsübersicht
Welche Leistung passt zu Ihrer Situation?
| Merkmal | Erstberatung | Vormundschaft | Scheidungsvertretung |
|---|---|---|---|
| Gesprächsdauer | 60 Min. | Nach Bedarf | Gesamt-Mandat |
| Gerichtsvertretung | |||
| Behördenkorrespondenz | |||
| Festpreis | |||
| Honorar | CHF 280 | Ab CHF 1'200 | Ab CHF 1'800 |
| Geeignet für | Orientierung / Ersteinschätzung | Schutz von Angehörigen | Laufendes Scheidungsverfahren |
Nicht sicher, was zu Ihrer Situation passt? Kontaktieren Sie uns — wir helfen Ihnen, die passende Option einzuschätzen.
Professionelle Standards
Was bei jeder unserer Leistungen gilt
Vertraulichkeit
Alle Informationen unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht nach Art. 13 BGFA.
Schriftliche Honorarvereinbarung
Vor Beginn jedes Mandats erhalten Sie eine klare Vereinbarung über Honorar und Umfang.
Regelmässige Updates
Sie werden über alle relevanten Entwicklungen zeitnah und verständlich informiert.
Datenschutz nach revDSG
Ihre persönlichen Daten werden nach dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz behandelt.
Feste Ansprechperson
Dieselbe Anwältin oder derselbe Anwalt begleitet Sie von Anfang bis Ende.
Kantonale Zulassung
Alle Anwältinnen und Anwälte sind im Kanton Waadt zugelassen und im Register eingetragen.
Nächster Schritt
Sprechen Sie uns an — wir finden die passende Leistung gemeinsam.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Nachricht. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.