Leistungen Veritas

Juristische Begleitung

Leistungen im Familienrecht

Drei klar definierte Angebote — jedes angepasst an eine bestimmte Phase oder Art von familienrechtlichem Bedarf. Wählen Sie, was Ihrer Situation entspricht.

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Unser Ansatz

Wie wir arbeiten

Jedes Mandat beginnt mit einem aufmerksamen Zuhören. Bevor wir juristische Empfehlungen aussprechen, möchten wir verstehen, was Ihre Situation prägt — nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich. Erst dann erarbeiten wir gemeinsam einen Weg, der zu Ihnen passt.

Unsere Arbeit ist geprägt von Sorgfalt, nicht von Schnelligkeit. Wir gehen mit Bedacht vor, halten Sie über jeden relevanten Schritt informiert und sorgen dafür, dass Sie jederzeit das Heft in der Hand behalten.


Scheidungsvertretung

Leistung 01

Umfassende Scheidungsvertretung

Diese Leistung umfasst die vollständige anwaltliche Vertretung in einem Scheidungsverfahren nach schweizerischem Zivilrecht (ZGB). Von der ersten Einreichung bis zur Rechtskraft des Urteils begleiten wir Sie durch alle Etappen — mit einem klaren Kommunikationsversprechen.

Leistungsumfang

  • Klageerhebung oder Antragsstellung
  • Verhandlung der Gütertrennung und Vermögensaufteilung
  • Unterhalt und nachehelicher Ausgleich
  • Schriftverkehr mit Gegenseite und Behörden
  • Gerichtsvertretung in der Romandie
  • Begleitung bis zur vollständigen Rechtskraft

Schritte im Verfahren

  1. 01 Sachverhaltserfassung und Dokumentensichtung
  2. 02 Strategiegespräch und Honorarvereinbarung
  3. 03 Einreichung und Verfahrensbeginn
  4. 04 Verhandlungen und Eingaben
  5. 05 Urteil und Nachbetreuung

Honorar

Ab CHF 1'800

Anfragen

Vormundschaft und Schutzmaßnahmen

Leistung 02

Vormundschaft & Schutzmaßnahmen

Diese Leistung richtet sich an Familien, die rechtliche Schutzmaßnahmen für minderjährige Kinder oder schutzbedürftige Erwachsene benötigen. Das Verfahren betrifft häufig auch die Zusammenarbeit mit der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde). Wir begleiten Sie dabei so, dass Ihre Interessen klar und sachlich vertreten werden.

Leistungsumfang

  • Beurteilung der Ausgangssituation
  • Vorbereitung und Einreichung des Antrags bei der KESB
  • Vertretung bei Anhörungen und Behördengesprächen
  • Begleitung bei laufenden Schutzmaßnahmen
  • Überprüfung und Anpassung bestehender Massnahmen

Besonderheiten

Schutzmaßnahmen betreffen oft vulnerable Personen. Wir behandeln jeden solchen Fall mit besonderer Sensibilität und gehen nie über das hinaus, was die betroffene Person wirklich braucht.

Honorar

Ab CHF 1'200

Anfragen

Erstberatung Familienrecht

Leistung 03

Erstberatung Familienrecht

Ein strukturiertes Einzel-Gespräch von 60 Minuten mit einer qualifizierten Anwältin oder einem qualifizierten Anwalt. Ziel ist nicht, ein Mandat einzuleiten, sondern Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation zu geben — damit Sie fundiert entscheiden können, wie Sie weiter vorgehen möchten.

Was im Gespräch behandelt wird

  • Analyse Ihrer rechtlichen Ausgangslage
  • Mögliche rechtliche Handlungsoptionen
  • Realistischer Blick auf Zeitrahmen und Aufwand
  • Klärung Ihrer offenen Fragen
  • Empfehlung nächster Schritte — ohne Verpflichtung

Wichtiger Hinweis

Nach der Erstberatung entscheiden Sie frei, ob und wie Sie weitergehen möchten. Kein Druck, keine Folgeverpflichtung — das Gespräch ist ein eigenständiges Angebot.

Honorar

CHF 280 pauschal

Termin anfragen

Leistungsübersicht

Welche Leistung passt zu Ihrer Situation?


Merkmal Erstberatung Vormundschaft Scheidungsvertretung
Gesprächsdauer 60 Min. Nach Bedarf Gesamt-Mandat
Gerichtsvertretung
Behördenkorrespondenz
Festpreis
Honorar CHF 280 Ab CHF 1'200 Ab CHF 1'800
Geeignet für Orientierung / Ersteinschätzung Schutz von Angehörigen Laufendes Scheidungsverfahren

Nicht sicher, was zu Ihrer Situation passt? Kontaktieren Sie uns — wir helfen Ihnen, die passende Option einzuschätzen.

Professionelle Standards

Was bei jeder unserer Leistungen gilt


Vertraulichkeit

Alle Informationen unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht nach Art. 13 BGFA.

Schriftliche Honorarvereinbarung

Vor Beginn jedes Mandats erhalten Sie eine klare Vereinbarung über Honorar und Umfang.

Regelmässige Updates

Sie werden über alle relevanten Entwicklungen zeitnah und verständlich informiert.

Datenschutz nach revDSG

Ihre persönlichen Daten werden nach dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz behandelt.

Feste Ansprechperson

Dieselbe Anwältin oder derselbe Anwalt begleitet Sie von Anfang bis Ende.

Kantonale Zulassung

Alle Anwältinnen und Anwälte sind im Kanton Waadt zugelassen und im Register eingetragen.

Nächster Schritt

Sprechen Sie uns an — wir finden die passende Leistung gemeinsam.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Nachricht. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.